Inh. Anja Eulenberg & Horst Effertz GbR Tel.: 02381-9588303  &  0172 – 15 85 288 & 0155 - 66253709 (tgl. ab 16:00 Uhr) www.tgdancefire.de Bankverbindung: Sparkasse Vest:, IBAN: DE10 4265 0150 0085 004174, BIC: WELADED1REK   Anmelde- Aufnahmebedingungen - Vertrag: 1 . Die Anmeldung in der Tanzgemeinschaft – Schule DanceFire ist auf unbefristete Zeit. 2 . Dem Mitglied ist bekannt, dass es sich bei dem vorseitig genannten Beitrag um einen Monatsbeitrag handelt, der jeweils am ersten des Monats fällig wird. Dieser Beitrag ist unter allen Umständen durch-gehend zu zahlen. In Ausnahmefällen (längere Krankheit nur gegen ärztliches Attest keinesfalls jedoch Urlaub) kann die Tanzgemeinschaft den Beitrag „aussetzen“. Bei Mahnschreiben und Ruheanträgen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 berechnet. Zusätzlich wird ausdrücklich auf § 286 III BGB (Zinsregelung) hingewiesen, der bei jeder Mahnung berechnet wird! 3 . Die Kündigung kann von beiden Parteien mtl. ausgesprochen werden, vorausgesetzt eine schriftliche Kündigung liegt der Tanzgemeinschaft bzw. dem Mitglied spätestens 7 Tage zum Monatsletzten vor (Eingangsdatum ist ausschlaggebend)! 4 . Das Tanzen ist auf eigene Gefahr. Die Tanzgemeinschaft übernimmt keinerlei Haftung! 5 . Dem Mitglied ist bekannt, dass es unter der Bezeichnung „Tanzgemeinschaft DanceFire“ beim Tanzverband angemeldet werden kann, die Gebühren hierfür übernimmt die Tanzgemeinschaft (Jahresmeldegebühr). Das Startbuch (einmalig 10.00) und die Turniermeldegebühr muss vom Mitglied beglichen werden und ist ein Monat vor Turnierbeginn an die Tanzgemeinschaft zu entrichten. 6 . Das Mitglied startet bei allen eventuellen öffentlichen Auftritten ausschließlich unter dem Namen der Tanzgemeinschaft DanceFire . 7 . Alle Informationen, die das Mitglied in der Tanzgemeinschaft bekommt, dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung können eventuelle Schadensansprüche geltend gemacht werden. 8 . Aufzeichnungen bei allen DanceFire Veranstaltungen bzw. öffentlichen Auftritten auf Ton- oder Bild-träger (Video/DVD/CD/usw.) durch Teilnehmer, Zuschauer oder Andere ist grundsätzlich verboten. Über eine Änderung dieser Regelung entscheiden die Inhaber von DanceFire. Die Fernsehrechte liegen bei DanceFire . Rechteübertragung: Das Mitglied willigt unwiderruflich auf alle Aufzeichnung von DanceFire ein. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen auf DanceFire über. Die Rechte Dritter (insbesondere für die Musik) bleiben unberührt und werden von DanceFire nicht abgegolten. 9 . Mündliche Absprachen sind für beide Parteien nicht bindend, sie bedürfen der schriftlichen Bestäti­gung. 1 0 . Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art in den Räumlichkeiten von DanceFire ist untersagt! 1 1 . DanceFire verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.